§ 11 Rücktritt
1) Sofern die ATP-Tuning durch grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen trotz schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen durch den Kunden in Lieferverzug geraten ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Setzung einer Nachfrist ist an die nachfolgende E-Mail Adresse zu richten:
atp-tuning@aon.at
In Fällen höherer Gewalt ist die ATP-Tuning berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.
2) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist die ATP-Tuning nach erfolgloser Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die Ware entweder bei der ATP-Tuning einzulagern, wofür der ATP-Tuning eine Lagergebühr von € 18,-- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist die ATP-Tuning berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Die Kosten für den Erstzustellungsversuch als auch neuerliche Zustellversuche trägt der Kunde.
Ist vereinbart, dass die Ware während eines bestimmten Zeitraumes vom Kunden abzuholen ist, ist die ATP-Tuning bei nicht termingemäßer bzw. fristgerechter Abholung berechtigt, ohne Nachfristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Jedenfalls ist die ATP-Tuning berechtigt, für die Dauer der Zeitüberschreitung dem Kunden Lagergebühren, wie im Punkt (2) beschrieben, zu verrechnen.
3) Die ATP-Tuning ist berechtigt, vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung, ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, insbesondere die Eröffnung eines In-solvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, binnen einer Frist von 3 Tagen eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
4) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von der ATP-Tuning sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
5) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, kann er vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist schriftlich abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten für Verpackung und Transport der Ware zu tragen; eine Inanspruchnahme des Rückgaberechtes kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung der Ware unter Beilage der Originalrechnung erfolgt
Rücktrittsrecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, kann er vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist schriftlich abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten für Verpackung und Transport der Ware zu tragen; eine Inanspruchnahme des Rückgaberechtes kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung der Ware unter Beilage der Originalrechnung erfolgt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen an:
ATP-Tuning Dr. Hans Scheidtenberger
Pratertstrasse 8/60
1020 Wien
atp-tuning@aon.at
FaxNR: 0043 (1) 4028461
Im Falle eines rechtswirksamen Rücktritts durch den Kunden vom Vertrag hat die ATP-Tuning Dr. Hans Scheidtenberger alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag zurückzuerstatten. Der Kunde hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen.. Wurde die retourinierte Ware benutzt hat die ATP-Tuning Dr. Hans Scheidtenberger das Recht vom Kunden ein Benützungsentgelt und eine Wertminderung einzubehalten.